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Selbstmord

Chambery. Ein möglicherweise geistig gestörter Schütze hat in Südostfrankreich einen Mann erschossen, der mit seiner Freundin auf einer Parkbank saß, und einen zweiten schwer verletzt.

Der Täter beging danach Selbstmord. Er hatte sich die Schusswaffe am Mittwochnachmittag besorgt und war sofort in den Park gegangen. Chamberys Bürgermeister sprach von der "Irrsinns-Tat" eines Mannes, der in psychiatrischer Betreuung gewesen sein soll. Über das Tatmotiv des 20 bis 25 Jahre alten Mannes herrschte Unklarheit. Zeugen berichteten, der Täter sei "in aller Ruhe, das Gewehr geschultert, fort gegangen".

Weiden. Wenn der Traum von der großen Liebe platzt, wiegt die individuelle Tragik oft schwer. Für ein junges Paar hätte das Ende der Beziehung beinahe in einem "erweiterten Selbstmord" mit Autoabgasen geendet. Die damals 22-jährige Claudia L. und der 28-jährige Martin S. (Namen geändert) waren drei Jahre ein Paar, als die Kinderpflegerin die Beziehung im Frühjahr 2000 beendet. Dieser "Schlag" bringt den Industriekaufmann aus dem Landkreis Tirschenreuth völlig aus dem Gleichgewicht. Er will sterben, und die Ex-Geliebte soll mit ihm in den Tod gehen. Als die Frau ohnmächtig wird, kommt der Lebensmüde zur Besinnung und öffnet die Wagentür. Dieser Akt bewahrt ihn vor einer Anklage wegen Totschlags oder gar Mordes. So wird der 28-Jährige im Mai 2001 vom Amtsgericht Kemnath "nur" zu zweieinhalb Jahren Gefängnis ohne Bewährung wegen Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Zweite Kleine Strafkammer am Landgericht Weiden beanstandet in der Berufungsverhandlung im Oktober vergangenen Jahres diesen Schuldspruch nicht einmal ansatzweise. Die Revision des Stuttgarter Strafverteidigers Wilhelm Knauer zum Bayerischen Obersten Landesgericht hat aber Erfolg. Weil mögliche Schuldminderungsgründe und der Versuch, dem Opfer Schmerzensgeld anzubieten nicht genügend gewürdigt worden seien, muss sich die Erste Kleine Strafkammer nochmals mit dem Fall befassen. Und der Richter lässt die Träume des Angeklagten und seines Verteidigers wahr werden: zwei Jahre Haft mit drei Jahren Bewährung. Allerdings muss der Angeklagte noch 2500 Euro an die Staatskasse überweisen sowie dieselbe Summe an eine karitative Einrichtung. Auf seinen Führerschein muss Martin S. drei Monate lang verzichten. Zwei Jahre nach der Tat wird damit ein vorläufiger juristischer Schlussstrich unter ein Beziehungsdrama gezogen, dass im Schatten der Wallfahrtskirche auf dem Armesberg bei Kulmain eskaliert war. Dorthin hatte der 28-jährige seine Ex-Freundin gewaltsam im Kofferraum seines Wagens verschleppt. Als die 22-jährige ihr Gefängnis verlassen darf, hat sie den Tod vor Augen. Martin S. hat einen Plastikschlauch vom Auspuff ins Wageninnere gelegt. Die Seitenscheibe ist verklebt, der Motor läuft. Fluchtversuche der sich verzweifelt wehrenden jungen Frau scheitern. Beide kommen schließlich mit dem Schrecken davon. Nach einer tränenreichen Aussprache fährt Martin S. die junge Frau nach Hause. Der Verteidiger sprach in seinem Plädoyer von einer "Tat mit Ausnahmecharakter" und hebt hervor, dass der Angeklagte unter seiner Tat selbst massiv leide. Der Staatsanwalt forderte, die Berufung als unbegründet zu verwerfen. Der Angeklagte habe sich zum Herren über Leben und Tod aufgeschwungen. Der Richter unterstellte, dass durch eine "schwere psychische Destabilisierung" eine verminderte Schuldfähigkeit nicht auszuschließen sei. Letztendlich habe der Versuch, der Ex-Freundin eine finanzielle Entschädigung zukommen zu lassen, nach den Grundsätzen des Täter-Opfer-Ausgleichs den bislang Unbescholtenen vor dem Gefängnis bewahrt.

Essen. Dima K. ist tot. Der 18-Jährige, der sich Dienstagmittag im Unterricht in der Luisenschule vor den Augen seiner Mitschüler und der Deutsch-Lehrerin (49) ein Messer in den Bauch gerammt hatte, starb gestern um 14.05 an den Folgen seiner schweren Verletzungen im Uni-Klinikum. Auf dem Stundenplan der Klasse 10 b stand Deutsch, als David das Messer aus der Schultasche zog und, so die Polizei, zwölf Mal auf sich einstoch. Er benutzte ein sehr scharfes japanisches Tranchier-Messer mit 21 Zentimeter Klingenlänge é nicht, wie ursprünglich berichtet, mit zehn Zentimetern. Dima K. habe das Messer am Montag gekauft, die entsprechende Quittung fanden die Beamten in seiner Schultasche. "Der 18-Jährige hat zu keiner Zeit andere bedroht", so die Polizei. "Es besteht kein Zweifel daran, dass er sich selbst verletzen oder gar umbringen wollte." Die polizeilichen Ermittlungen sind abgeschlossen. Neue Erkenntnisse zu den Motiven gibt es aus deren Sicht nicht. Die Polizei spricht von "schulischen und privaten Problemen" des aus Moldawien stammenden jungen Mannes, der mit seiner Mutter in Holsterhausen lebte. Er hatte in der Luisenschule die zehnte Klasse wiederholt. Zur Debatte stand, ob seine Leistungen für seine Versetzung ausreichen. Außerdem soll kurz vor der Tat die Beziehung zu seiner Freundin zu Ende gegangen sein. Für Eltern, Schüler, Lehrer, Freunde sind die Geschehnisse längst nicht vorbei. In beiden zehnten Klassen ist nach Auskunft des Schulleiters der Luisenschule gestern der Unterricht ausgefallen. Die Regionale Schulberatungsstelle bot schulpsychologische Hilfe an, über die Stillschweigen gewahrt wird. Für weitere, auf die jeweilige individuelle Situation abgestimmte Unterstützung stehe man zur Verfügung. Die Nachricht vom Tod seines Schülers erreichte den Schulleiter zu Beginn der gestrigen Schulausschuss-Sitzung um 15 Uhr. Viel sagen mochte er angesichts der tragischen Wendung nicht. Er stellte sich jedoch ausdrücklich vor die Deutsch-Lehrerin: Es sei wenig wahrscheinlich, dass ihr Verhalten ausschlaggebend für den Selbstmord gewesen sei. Dima K. beging seine Tat nach einem Gespräch mit der Deutsch-Lehrerin, in dem diese sich kritisch zu Dimas Leistungen geäußert haben soll und das der Schulleiter als "Standard-Situation" bezeichnet. Der Schulausschuss, der für den Schüler eine Gedenkminute einlegte, verzichtete bewusst auf eine aktuelle Debatte der Vorgänge an der Luisenschule. Der Schuldezernent kündigte jedoch an, den Ausschussmitgliedern noch einmal Informationen zum Thema Gewalt und Gewaltprävention zukommen zu lassen.

Meerbusch. Für Inge D. brach am 9. Februar 1999 eine Welt zusammen. Ihre Tochter, die 20-jährige Polizistin Nina, lag tot in der Wohnung. "Selbstmord", so der Schluss der ermittelnden Beamten. Doch der Ex-Hauptkommissar hat daran massive Zweifel: "Es war kein Selbstmord. Sie ist umgebracht worden." In monatelanger Kleinarbeit habe er alle Indizien überprüft und in einem 142-seitigen Gutachten zusammengetragen. 156 Ermittlungsfehler habe er gefunden. "Die Polizei hat nach einer halbstündigen Ermittlung beschlossen, dass es Selbstmord ist." Andere Spuren seien nicht verfolgt, Zeugen nicht befragt und Fehleinschätzungen nicht korrigiert worden. So will der Ex-Hauptkommissar bewiesen haben, dass der Fundort der Leiche und die Blutspuren nicht mit der Schussbahn der Kugel überein stimmen können. Zudem fehlten Schmauchspuren an der Schulter der Toten - weil ein mutmaßlicher Täter sie dort festgehalten haben könnte. Auch soll die Tote in einer verschlossenen Wohnung gefunden worden sein. Ihr Schlüssel blieb aber verschwunden. "Es war eine Tötung durch fremde Hand." Das Gutachten - in Eigeninitiative und nicht im Auftrag der Staatsanwaltschaft erstellt - liegt den Düsseldorfer Behörden vor. Doch der Oberstaatsanwalt sieht keinen Handlungsbedarf. "Das so genannte Gutachten ist höchst mangelhaft. Es gibt keine neuen Beweise", kommentiert er. Fast alle Schlussfolgerungen seien falsch oder unzulässig, so auch die Aussagen zum Fundort der Leiche. Es gebe keine Anzeichen für Gewaltanwendung. Auch die Kompetenz des Kriminalistik-Experten zweifelt der Oberstaatsanwalt an: "Er verfügt über keinerlei Erfahrungen in Kapitaldelikten und Todesfallermittlungen." Beispielsweise könnten die fehlenden Fingerabdrücke auf der Waffe auch durch die Schwester der Toten, verursacht worden sein. Sie hat die Leiche gefunden und "zugegeben, die Waffe bewegt zu haben", berichtet er. Auch an den fehlenden Hausschlüssel glaubt er nicht. Die heute 22-jährige Dian will Bremers Äußerungen zur Unglaubwürdigkeit ihrer Aussage nicht hinnehmen. Sie will deshalb gegen Bremer Anzeige wegen Verleumdung stellen. Die Familie glaubt, dass Nina das Opfer einer Mobbing-Kampagne im Neusser Polizeirevier wurde. Doch dafür sieht der Oberstaatsanwalt keine Anzeichen. Dass sich in den letzten Jahren fünf Beamte in dem Revier das Leben genommen haben sollen, macht ihn nicht stutzig: "Ich kann zu der Zahl nichts sagen. Das ist auch unerheblich." Es seien alles Einzelschicksale. Mittlerweile hat sich neben der Vereinigung der kritischen Polizisten auch die FDP-Landtagsfraktion in den Fall eingeschaltet. Der innenpolitische Sprecher der FDP hat den Innenminister zur Stellungnahme aufgefordert. Der Innenpolitiker hält das Gutachten für sehr sorgfältig gemacht. "Es wirft Fragen auf", kommentiert der FDP-Mann. "Ich hoffe, dass der Innenminister endlich Stellung bezieht. Er darf nicht immer die Augen und Ohren vor den Skandalen verschließen", fordert die Mutter. "Wäre meine Tochter nicht im Staatsdienst, hätte man ermittelt. Doch weil sie Polizistin war, wird abgeblockt", glaubt die vierfache Mutter, "wir müssen die Ermittlungsarbeit machen, weil die Polizei nicht willens ist, Ninas Tod aufzuklären. Wahrscheinlich wollen sie sich die Fehler nicht eingestehen."

14.06.02

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